Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Umzug

Das kommt auf die zu transportierende Menge/Volumen (cbm) an und auf die Umzugsstrecke (zu fahrende Kilometer). Auch die Anzahl der Etagen, welche die Umzugsmannschaft beim Aus- und Einräumen zu überwinden hat, sowie die gewünschten Nebenleistungen wie z.B. Pack-u. Montagearbeiten etc. beeinflussen die Kosten für Ihren Umzug. Die Umzugsmenge wird beim Möbelspediteur in Cbm bzw. MWM (Möbelwagenmetern) gemessen. Wobei 1 MWM = 5 cbm entsprechen.

Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Besichtigung wird eine Umzugsgutliste erstellt und somit das gesamte Umzugsvolumen ermittelt. Außerdem werden die vom Spediteur zu erbringenden Leistungen wie z.B. Montagearbeiten, Packarbeiten etc. besprochen. Nur so können wir Ihnen ein seriöses Höchst- bzw. Festpreisangebot unterbreiten.

In der Regel kann man von 2-4 Wochen ausgehen. Doch jeder Transport ist anders und benötigt eine andere Vorlaufzeit – das liegt z.B. an eventuell notwendigen Genehmigungen, Kapazitäten, usw. und auch daran, ob es sich um einen Umzug in München handelt oder das Ziel weiter entfernt liegt.

Jeder Möbelspediteur kann den Preis für einen Umzug selbst festlegen. Oftmals steigt mit dem Preis auch die Qualität der Dienstleistung. Welche Mitarbeiter setzt das Umzugsunternehmen ein? Welche Fahrzeuge betreibt das Umzugsunternehmen? Solche Faktoren spiegeln sich natürlich im Preis wider. Für welches Unternehmen Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Tipp: Häufig ist das Mittelfeld eine gute Entscheidung.

Gute Indikatoren für ein gutes Umzugsunternehmen sind langjährige Erfahrung im Umzugsgewerbe, Empfehlungen von Freunden oder glaubwürdige Referenzen und Bewertungen. Ist das Umzugsunternehmen in einem Verband organisiert, welcher gewisse Qualitätsstandards voraussetzt? AMÖ, FEDEMAC, FIDI. Arbeitet das Umzugsunternehmen nach standardisierten Arbeitsabläufen (DIN 9001 + DIN 9002)?

Branchen-Verbände wie AMÖ, FEDEMAC oder FIDI setzen eigene Maßstäbe (z.B. standardisierte Arbeitseinläufe, teilweise mit Zertifizierung nach DIN 9001 + DIN 9002) und sorgen so für eine gute Qualität ihrer Mitgliedsfirmen. Siehe unser AMÖ-Zetifikat.

Ein MWM ist ein Möbelwagenmeter, dieser entspricht 5 cbm (Kubikmeter).

Hier handelt es sich in der Regel um Lockangebote welche sich bei der Abrechnung meist als sehr teuer entpuppen. Die Arbeit bleibt für alle Unternehmen die gleiche und zaubern kann keiner. Bei Preisunterschieden von mehr als 200,- € für ein und dieselbe Leistung ist immer Vorsicht geboten!

Die Spediteursgrundhaftung beträgt hierbei 620,- Euro je cbm Umzugsgut. Eine separate Transportversicherung zum Zeitwert bzw. Neuwert ist möglich. Die Prämie beträgt beim Zeitwert 0,25% beim Neuwert 0,35% von der Versicherungssumme. Für Transport und Umzüge finden die gesetzlichen Regelungen über das Frachtgeschäft im 4. Abschnitt des HGB Anwendung. Bei Umzügen gelten ergänzend unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei Möbeltransporten die allgemeinen Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für die Beförderung von Handelsmöbeln (ABBH). Für Möbellagerungen sind die allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransportes (ALB) vereinbart. Für Kunsttransporte gelten die allgemeinen Bedingungen der deutschen Kunstspediteure (AB-Kunst). In allen anderen Fällen arbeiten wir ausschließlich aufgrund der allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Speditionsgewahrsam auf 5 Euro je Kg.

Alles ist hier möglich. Das Packen der Kartons ist aber nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Versicherung: Bei selbstgepackten Kartons ist der Inhalt grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen, es sei denn der Karton ist gestürzt und/oder wurde sichtbar von außen beschädigt.

Das spielt in der Regel keine Rolle da beide eine Leerfahrt haben. Besser ist es aber ein Unternehmen vom derzeitigen Wohnort zu beauftragen da dieses Ihre Auszugswohnung Besichtigen kann und sollte. Wir empfehlen grundsätzlich eine persönliche Besichtigung und Beratung vor Ort. Sie wissen dann, wem Sie Ihr Hab und Gut anvertrauen und wir wissen was tatsächlich auf uns zukommt. Nach Besichtigung kann auch ein Höchst- bzw. Festpreis vereinbart werden.

Bei einen Privatumzug können Sie laut Einkommenssteuergesetz maximal 20 Prozent oder 4.000 Euro (Stand Juni 2013) der Kosten einer Möbelspedition absetzen. Speditionsleistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistung und können als solche von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür ist unbedingt eine detaillierte Rechnung der Spedition und ein Überweisungsbeleg erforderlich. Da im Umzugsgewerbe Barzahlung nach Abschluss aller Arbeiten üblich ist, sollten Sie auf eine Bezahlung per Überweisung od. per EC-Karte bestehen. Führen Sie den Umzug in Eigenregie ohne Umzugsunternehmen durch, können Sie die Kosten nicht geltend machen.

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