Um die Bewilligung zu erhalten, brauchen Sie eine Erklärung Ihres neuen Arbeitgebers und einen gültigen Personalausweis. Abhängig von der Befristung des Arbeitsvertrages wird eine befristete (bis zu einem Jahr) oder auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Ein ganzes Stück komplizierter wird es, wenn Sie Ihren Unterhalt selbstständig verdienen wollen. Die Migrationsbehörde verlangt dann u.a einen Nachweis über Ihr Startkapital und weitere Dokumente. Wird positiv über Ihre Anfrage beschieden, erhalten Sie eine bis zu fünf Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung, die im Fall einer Insolvenz aber erlöschen kann.
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