Ummelden nach dem Umzug – Adressänderung & Meldepflicht

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Jeder Wohnsitzwechsel, auch innerhalb eines mehrgeschossigen Hochhauses oder in einer Wohnanlage, muss nach § 17 des Bundesmeldegesetzes BMG spätestens zwei Wochen nach dem Einzug bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde angezeigt, anders gesagt gemeldet werden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnsitz erfolgt von Amts wegen von Meldebehörde zu Meldebehörde. Doch ein Wohnsitzwechsel hat deutlich mehr als nur diese eine Anmeldung zur Folge.

Im Grunde genommen müssen alle Behörden, Ämter, Firmen, Organisationen und sonstige Stellen darüber informiert werden. Um sie alle zu erfassen und niemanden zu vergessen, empfiehlt es sich, die Kontoauszüge bis zu einem Jahr rückwirkend zu sichten. Zu vielen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen gehören Daueraufträge oder Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug. Jede Zahlungsverpflichtung wird wenigstens einmal, häufig jedoch mehrere Male jährlich fällig.

Beispiele dafür sind

  • Kfz-Steuer einmal jährlich
  • Kfz-Versicherung einmal jährlich, halb- oder vierteljährlich
  • Miete beziehungsweise Schuldendienst für das Eigenheim monatlich
  • Abschlagszahlungen für Strom und Heizung monatlich
  • Telekommunikation für Festnetz und Mobilfunk monatlich
  • Rundfunkbeitrag vierteljährlich
  • Finanzamt für die Jahressteuererklärung
  • Jobcenter, Familienkasse für Kindergeld und andere Behörden rund um den Leistungsbezug
  • Tageszeitungszustellung
  • Arbeitgeber, Schule, Kindergarten, Kita…
  • Private Versicherungen, Zeitungsabo, Mitgliedsbeitrag in Vereinen…

Banken, Sparkassen und Umzugsunternehmen bieten mit automatisierten Umzugsmeldungen sowie mit Vordrucken eine vielfältige Umzugshilfe an. Um sicherzustellen, dass jegliche Briefpost nahtlos an der neuen Wohnadresse ankommt, muss frühzeitig ein Nachsendeantrag bei der Deutschen Post AG gestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwei bis drei Wochen. Der Nachsendeantrag gilt zunächst ein halbes Jahr lang, er kann danach bedarfsweise erneuert beziehungsweise verlängert werden.

Die verschiedenen Umzugshilfen sind so vielfältig wie zahlreich. Sie lassen sich online und offline ganz bedarfsgerecht nutzen. Entscheidend ist in dieser Situation, dass unter der Vielzahl an Adressaten keiner vergessen wird. Da mit nahezu allen von ihnen eine vertragliche Bindung besteht, sollte ergänzend zu den Kontoauszügen auch noch der „Ordner Verträge“ durchgeblättert werden. Beides zusammen ist geradezu die Garantie, dass niemand vergessen wird.

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